Am Mittwoch, 16. Juni 2021, 19.15 Uhr, findet im AKZENT Hotel Residence (Wilthener Straße 32, 02625 Bautzen) die ordentliche Mitgliederversammlung der FSV Budissa Bautzen e.V. statt.
Tagesordnung:
| 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. Bestätigung der Tagesordnung |
| 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes zum Spiel- und Geschäftsjahr 2019/2020 |
| 4. Finanzbericht des Vorstandes zum Spiel- und Geschäftsjahr 2019/2020 |
| 5. Bericht des Aufsichtsrates |
| 6. Bericht der Kassenprüfer |
| 7. Bericht des Ehrenrates |
| 8. Aussprache zu den TOP 3 bis 7 |
| 9. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Spiel- und Geschäftsjahr 2018/2019 |
| 10. Vorstellung folgender Satzungsänderungen und Abstimmung |
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung, 3. Punkt b)
Den Vorstand (Präsidium), ggf. auf Vorschlag des Aufsichtsrates. Die Bewerbungen/der Vorschlag sind bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich in der Geschäftsstelle einzureichen und werden spätestens am 1. Werktag nach dem Eingangsdatum auf der Homepage von der FSV Budissa Bautzen veröffentlicht,
§ 11 Der Vorstand (Präsidium)
1. Punkt
Der Vorstand i. S. des § 26 BGB besteht aus höchstens 7, mindestens 4 volljährigen, natürlichen Personen, die Mitglieder des Vereins sein müssen.
6. Punkt
Scheidet ein von der Mitgliederversammlung gewähltes Mitglied des Vorstandes aus dem Vorstand infolge Ablebens oder Rücktritts aus oder ist es auf Dauer an der Ausübung seines Amtes verhindert und wird damit die Mindestanzahl von 4 unterschritten, ist spätestens nach 3 Monaten eine Neuwahl durchzuführen. Die Handlungsfähigkeit des Vorstandes wird durch das vorzeitige Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes nicht berührt, siehe Absatz 9.
§ 12 Der Aufsichtsrat
1. Punkt a)
Der Aufsichtsrat, nachstehend auch kurz „AR“ genannt, besteht aus mindestens 2 und maximal 3 Mitgliedern. In den Aufsichtsrat können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden, die das aktive und passive Wahlrecht besitzen. Der Aufsichtsrat bestimmt aus seinen Reihen einen wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl einen Aufsichtsratsvorsitzenden mit Mehrheit.
1. Punkt b)
Die Amtszeit des Aufsichtsrates entspricht der Amtszeit des Vorstandes. § 11 3. Punkt gilt entsprechend.
1. Punkt f)
Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehören insbesondere:
1. Punkt g)
Scheidet ein von der Mitgliederversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrates infolge Ablebens oder Rücktritts aus oder ist es auf Dauer an der Ausübung seines Amtes verhindert und wird damit die Mindestanzahl von 2 unterschritten, ist spätestens nach 3 Monaten eine Neuwahl durchzuführen.
redaktionelle Korrekturen
| 11. Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer |
| 12. Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Ehrenrates |
| 13. Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Aufsichtsrates |
| 14. Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes |
| 15. Konstituierende Sitzung des gewählten Vorstandes |
| 16. Bekanntgabe der Funktionszuordnungen im neuen Vorstand durch den Präsidenten |
| 17. Vorstellung und Abstimmung über den Finanzplan für das laufende Spiel- und Geschäftsjahr 2020/2021 |
| 18. Einspruch gegen Vereinsausschluss |
| 19. Schlusswort |
Wahlvorschläge sowie Anträge zur Tagesordnung sind 14 Werktage vor dem Versammlungstermin schriftlich in der Geschäftsstelle der FSV Budissa Bautzen e.V. (Neusche Promenade 1, 02625 Bautzen) einzureichen.
Das am Tag gültige Hygienekonzept wird spätestens zwei Werktag vor dem Versammlungstag auf der Homepage des Vereins veröffentlicht. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Bautzen, 20. Mai 2021
Sven Johne und Steffen Pech
Vizepräsidenten der FSV Budissa Bautzen e.V.