Fußball bei FSV Budissa Bautzen

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2021

Erstellt am Donnerstag, 20. Mai 2021 06:39

Am Mittwoch, 16. Juni 2021, 19.15 Uhr, findet im AKZENT Hotel Residence (Wilthener Straße 32, 02625 Bautzen) die ordentliche Mitgliederversammlung der FSV Budissa Bautzen e.V. statt.

 

Tagesordnung:

 

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes zum Spiel- und Geschäftsjahr 2019/2020
4. Finanzbericht des Vorstandes zum Spiel- und Geschäftsjahr 2019/2020
5. Bericht des Aufsichtsrates
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Bericht des Ehrenrates
8. Aussprache zu den TOP 3 bis 7
9. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Spiel- und Geschäftsjahr 2018/2019
10. Vorstellung folgender Satzungsänderungen und Abstimmung

 

§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung, 3. Punkt b)

Den Vorstand (Präsidium), ggf. auf Vorschlag des Aufsichtsrates. Die Bewerbungen/der Vorschlag sind bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich in der Geschäftsstelle einzureichen und werden spätestens am 1. Werktag nach dem Eingangsdatum auf der Homepage von der FSV Budissa Bautzen veröffentlicht,

§ 11 Der Vorstand (Präsidium)

1. Punkt

Der Vorstand i. S. des § 26 BGB besteht aus höchstens 7, mindestens 4 volljährigen, natürlichen Personen, die Mitglieder des Vereins sein müssen.

6. Punkt

Scheidet ein von der Mitgliederversammlung gewähltes Mitglied des Vorstandes aus dem Vorstand infolge Ablebens oder Rücktritts aus oder ist es auf Dauer an der Ausübung seines Amtes verhindert und wird damit die Mindestanzahl von 4 unterschritten, ist spätestens nach 3 Monaten eine Neuwahl durchzuführen. Die Handlungsfähigkeit des Vorstandes wird durch das vorzeitige Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes nicht berührt, siehe Absatz 9.

§ 12 Der Aufsichtsrat

1. Punkt a)

Der Aufsichtsrat, nachstehend auch kurz „AR“ genannt, besteht aus mindestens 2 und maximal 3 Mitgliedern. In den Aufsichtsrat können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden, die das aktive und passive Wahlrecht besitzen. Der Aufsichtsrat bestimmt aus seinen Reihen einen wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl einen Aufsichtsratsvorsitzenden mit Mehrheit.

1. Punkt b)

Die Amtszeit des Aufsichtsrates entspricht der Amtszeit des Vorstandes. § 11 3. Punkt gilt entsprechend.

1. Punkt f)

Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehören insbesondere:

1. Punkt g)

Scheidet ein von der Mitgliederversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrates infolge Ablebens oder Rücktritts aus oder ist es auf Dauer an der Ausübung seines Amtes verhindert und wird damit die Mindestanzahl von 2 unterschritten, ist spätestens nach 3 Monaten eine Neuwahl durchzuführen.

redaktionelle Korrekturen

11. Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer
12. Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Ehrenrates
13. Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Aufsichtsrates
14. Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes
15. Konstituierende Sitzung des gewählten Vorstandes
16. Bekanntgabe der Funktionszuordnungen im neuen Vorstand durch den Präsidenten
17. Vorstellung und Abstimmung über den Finanzplan für das laufende Spiel- und Geschäftsjahr 2020/2021
18. Einspruch gegen Vereinsausschluss
19. Schlusswort

 

Wahlvorschläge sowie Anträge zur Tagesordnung sind 14 Werktage vor dem Versammlungstermin schriftlich in der Geschäftsstelle der FSV Budissa Bautzen e.V. (Neusche Promenade 1, 02625 Bautzen) einzureichen.

Das am Tag gültige Hygienekonzept wird spätestens zwei Werktag vor dem Versammlungstag auf der Homepage des Vereins veröffentlicht. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.

 

 

Bautzen, 20. Mai 2021

 

 

Sven Johne und Steffen Pech

Vizepräsidenten der FSV Budissa Bautzen e.V.

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